Impressum

Impressum – Angaben gem. §6 Teledienstgesetz (TDG)

Pond Repair GmbH
Aqua-Produktentwicklung

Im Lipperfeld 3
D-46047 Oberhausen

Telefon: +49-(0)208-38602871
Telefax: +49-(0)208-38602872
info@pond-repair.de
www.pond-repair.de

Geschäftsführer: Matthias Mychanyschyn
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Eingetragen in Handelsregister HRB 22123
Ust. Ident. Nr.: DE 270 252 148

Der Sitz der Gesellschaft:
Im Lipperfeld 3
D-46047 Oberhausen

 

Rechtshinweise

Die Pond Repair GmbH bemüht sich, auf dieser Website zutreffende Informationen und Daten zu veröffentlichen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle anderen direkt oder indirekt angeführten Websites, auf die mittels eines Links verwiesen wird. Die Pond Repair GmbH ist für den Inhalt solcher Websites, die mit diesen Links erreicht werden, nicht verantwortlich (Urteil Landgericht Hamburg).

Die Pond Repair GmbH haftet darüber hinaus weder für direkte noch indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die durch die Nutzung der auf dieser Website zu findenden Informationen oder Daten entstehen. Ausgeschlossen sind auch Rechte und Pflichten zwischen der Pond Repair GmbH und dem Nutzer dieser Website oder Dritten.

Die Pond Repair GmbH behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten jederzeit vorzunehmen.

Der Inhalt dieser Website, insbesondere alle Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Webcam-Bilder, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements, unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Ausgenommen hiervon sind alle zu publizistischen Zwecken bereitgestellten Bilder und Beiträge, bei deren Veröffentlichung die Pond Repair GmbH als Quelle/Urheber genannt und der Geschäftsstelle ein Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden muss.

Alle auf dieser Website genannten Marken und Logos sind gesetzlich geschützte Warenzeichen.

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Bei den nachfolgenden AGB handelt es sich um die Geschäftsbedingungen der Firma Pond Repair GmbH, nachfolgend Versender genannt.

2. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten die vorliegenden AGB als angenommen.

3. AGB des Kunden, welche von den vorliegenden AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen sind unwirksam, es sei denn, der Versender hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

4. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von dem Versender bestätigt worden sind. Die Mitarbeiter des Versenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

5. Der Versender ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten.

6. Der Besteller verzichtet auf das Recht zur Aufrechnung, soweit dieses nicht im Zuge einer rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderung geltend gemacht wird. Soweit der Besteller Unternehmer ist, verzichtet er auch auf das Recht zur Minderung und Zurückbehaltung, soweit nicht die vorstehenden Rechte im Zuge rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen geltend gemacht werden.

Angebot

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Material Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen den Versender hergeleitet werden können.

3. An Etiketten, Prospekten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Versender sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit Zustimmung des Versenders zugänglich gemacht werden.

Preise

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager des Versenders oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Ausfuhrhafen. Alle Lieferungen erfolgen ab einem Auftragswert von 150,00 € Fracht und Verpackungsfrei.

2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Versenders genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen den Versender zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

1. Die vom Versender genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage des Auftrags, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet der Rechte des Versenders bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Versender auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Versender, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Der Versender ist berechtigt, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen. In diesem Fall verpflichtet sich der Versender dem Besteller gegenüber diesem unverzüglich die Nichtverfügbarkeit zu melden und seine Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten.

Versand und Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt nach Wahl des Versenders.

2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Versenders, bei Direktversand den deutschen Ausfuhrhafen verlassen hat. Der Gefahrübergang tritt auch ein, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet. Erfüllungsort ist der Sitz des Versenders.

3. Wird der Versand ohne Verschulden des Versenders verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

4. Ist mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden, ist der Versender berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme zuzustellen.

5. Bei Sendungen an den Versender trägt der Absender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei dem Versender, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Versenders per Vorkasse oder Bankeinzug mit 3% Skonto zahlbar.

2. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

3. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist der Versender zum Rücktritt vom Vertrag gemäß den Regelungen des § 323 BGB berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen des Versenders gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 475 BGB handelt. Gleiches gilt, wenn dem Versender andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält der Versender weiter am Vertrag fest, ist er berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. Dem Versender steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen.

5. Vom Verzugszeitpunkt an ist der Versender berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Eigentumsvorbehalt

1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Versenders. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Versenders in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

2. Be- oder Verarbeitung der vom Versender gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Ware erfolgt im Auftrag des Versenders, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für ihn erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird der Versender Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von dem Versender gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für den Versender. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Versender infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz Verfahrens über sein Vermögen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Versender auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Versender alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Übersteigt der Wert der für den Versender bestehenden Sicherheit dessen Forderungen um insgesamt mehr als 20% so ist er auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Versenders verpflichtet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Versender unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

4. Nimmt der Versender aufgrund des Eigentums-vorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn er dies ausdrücklich erklärt. Der Versender kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

5. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Versender unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit dem Versender seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Versender nimmt die Abtretung an.

Gewährleistungen

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes und Fehlen zugesicherter Eigenschaften, ist der Käufer nach seiner Wahl zunächst nur berechtigt, von dem Versender den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu liefern zu lassen. Nach fehlgeschlagener Nachbesserung steht es dem Käufer frei, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Aufwendungsersatz geltend zu machen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

2. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

3. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet die defekte Ware , sowie einer Kopie der Rechnung und des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an den Versender zu senden. Ersetzte Ware steht unter Eigentumsvorbehalt des Versenders.

4. Der Käufer haftet für Folgen die sich daraus ergeben, dass er die angegebenen Gebrausanweisungen des Versenders nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vornimmt.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von dem Versender gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlich und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf den Versender zu verweisen.

6. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch den Versender schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.

7. Jeder Umtauch und jede Rücknahme von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei den der Käufer beruft sich auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Sofern der Versender Waren freiwillig aus Gründen der Kulanz zurücknimmt, ist er berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme nach einem Monat 30%, nach zwei Monaten 40%, nach drei Monaten 50% und nach sechs Monaten 70% des Kaufpreises.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Verkehr mit Kaufleuten im Sinne des § 310 I 1 BGB ist der Gerichtsstand ausschließlich der Sitz des Versenders. Der Versender ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Versenders.

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